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Seit 3.12.2024 bietet das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) Zollanmeldern bzw. Fahrzeugimporteuren die Möglichkeit, den 13.20A Veranlagungsnachweis digital zu beziehen. Somit entfällt der Gang zum Zollschalter.
In den letzten Wochen haben wir uns auch intensiv mit Fachexperten des BAZG über die Umstellung auf die 12-stellige Fahrzeug-Stammnummer ausgetauscht. Dabei wurde geklärt, dass es sich hierbei um einen weiteren geplanten Schritt handelt, der gemäss offiziellem Wortlaut des BAZG jedoch unabhängig von der Digitalisierung der Zollangaben des Veranlagungsnachweises für das Formular 13.20 A ist. Aufgrund der Gespräche auch zu letzterem hatten wir den Eindruck, dass wir Informationen dazu weitergeben sollten, insofern uns dies möglich ist.
Worum geht es dabei? Das neue Warenverkehrssystem Passar, Teil des Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), wird ab 2026 den Warenverkehr in der Schweiz effizienter und digitaler machen. Die Roadmap ist öffentlich einsehbar. Unternehmen und Privatpersonen profitieren von einer einfacheren Zollabwicklung, bei der unnötige Schaltergänge entfallen und Prozesse beschleunigt werden.
In diesem Kontext ermöglicht das BAZG ab dem 3.12.2024 den Zollanmeldenden bei einem Fahrzeugimport, den Veranlagungsnachweis Form. 13.20 A digital zu beziehen. Dabei werden die Stammnummer und der Zollstempel (in Form eines QR-Codes) digital vergeben. Diese Zollanmeldenden – also in den meisten Fällen der Spediteur, Importeur oder sein Logistiker – können das 13.20A Formular digital beziehen und bei Bedarf per Email an ihren Kunden weiterleiten, der das 13.20A Formular ausdrucken kann, um damit beispielsweise Strassenfahrzeuge beim Kantonalen Strassenverkehrsamt einzulösen. Somit entfällt in diesen Fällen der Gang zum Zollschalter und das Handling der Dokumente wird einfacher. Allerdings werden dafür Blanko-Formulare des 13.20A-Formulars benötigt.
Für weitere Infos siehe das Q&A.
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