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Per 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Uns beschäftigt das Thema schon seit Jahren. Der Schutz der Kundendaten ist Vertrauenssache und deshalb für uns von zentraler Bedeutung. Datenschutz – und damit verwandt das Thema Datensicherheit – nehmen wir bei auto-i-dat ag sehr ernst.
Sind wir ehrlich: Kaum jemand liest Datenschutzerklärungen. Wichtig ist aber, dass sich alle Kundinnen und Kunden darauf verlassen können, dass mit ihren Daten sorgfältig umgegangen wird – auch dann, wenn sie sich nicht im Detail darüber informieren.
Da das Schweizer Datenschutzgesetz per 1.9.2023 erneuert wird, haben wir die Gelegenheit genutzt, um unsere Datenschutzerklärung umfassend zu überarbeiten. Sie ist den neuen gesetzlichen Informationspflichten angepasst und dementsprechend formuliert.
Unsere Softwarelösungen sind Werkzeuge, die keine besonders schützenswerten Personendaten beinhalten. Bezüglich der Bearbeitungsgrundsätze von Kundendaten (Aufbewahrungsdauer etc.) sind die Nutzer verantwortlich. Gute Leitsätze zur Erarbeitung eines Datenschutz-Betriebskonzepts finden Sie z.B. bei den beiden Branchenverbänden AGVS und Carrosserie Suisse.
Wir hoffen, diese Informationen sind hilfreich. Bei Fragen zu diesen Leitsätzen wenden Sie sich bitte an Ihren Branchenverband.
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