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Die weniger gute Nachricht vorab: Sowohl bei den Neu- als auch bei den Gebrauchtwagen fällt das dritte Quartal 2018 gegenüber den Vorjahren deutlich ab. Der Grund liegt mitunter im neuen Abgasmessverfahren WLTP und den damit verbundenen Verzögerungen bei der Auslieferung. Die gute Nachricht: Besserung ist in Sicht!
Das dritte Quartal mit den Ferienmonaten Juli und August war schon immer einer der schwächsten Zeiträume des Jahres, was den Gebrauchtwagenhandel angeht. Neben der üblichen Ferienzeit kam dieses Jahr aber ein zusätzlich dämpfender Faktor dazu: Das neue Abgastestverfahren WLTP hatte (und hat nach wie vor) einen negativen Einfluss auf den Occasionsmarkt. Das deshalb, weil nach wie vor unzählige Bestellungen noch nicht ausgeliefert worden sind. Damit sind auch die zum Eintausch vorgesehenen Fahrzeuge noch nicht beim Händler. Und das drückt zwangsläufig auf die Verkaufszahlen der Gebrauchten.
Halterwechsel pro Quartal 2013 bis 2018:
Eine Beruhigung, respektive Besserung erwarten wir erst in den nächsten Monaten. Zunehmend mehr Hersteller sind nun so weit, dass die Auslieferung bestellter, nach neuem Verfahren getesteter, Neuwagen beginnen kann. Dies dürfte auch die Lage am Gebrauchtwagenmarkt beruhigen, mit der Konsequenz, dass der zurzeit herrschende Engpass bald schon überstanden sein wird.
Neuwagenzulassungen
Schleppend verliefen in den letzten Monaten auch die Neuwagenzulassungen. Im Vergleich zu den Vorjahren wurden zwischen Anfang Juli und Ende September rund 5000 Neuwagen weniger zugelassen. Auch hier liegt der Grund im neuen Abgastestverfahren.
Neuwagenzulassungen pro Quartal 2013 bis 2018:
Das heisst nun aber nicht, dass der Neuwagenverkauf nicht läuft. Wenn man mit den Herstellern spricht, sind diese mit dem Geschäftsgang recht zufrieden. Sie sprechen teilweise von vollen Auftragsbüchern und Bestellungen, die bis weit ins 2019 reichen. Es ist «nur» die Auslieferung, die sich verzögert. Wartefristen von bis zu einem Jahr sind im Moment möglich, solche von 6 Monaten gehören schon zur Normalität. Es sei denn, man kauft ein Lagerfahrzeug – sofern noch eines lagernd ist.
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